Ingenieurbüro Netzwerktechnik Beratung und Planung - plan b digitation GmbH

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratungsleistungen

1. Inhalt und Umfang des Beratungsauftrages

Die Einzelheiten der zu erbringenden Beratungsleistung werden im Beratungsvertrag vereinbart. Der Beratungsvertrag bestimmt durch eine konkrete Aufgabenbeschreibung den Leistungsinhalt und -umfang und enthält Daten wie Ansprechpartner, Beginn und Dauer des Auftrages und die Vergütung.

2. Beratungsdurchführung

Im Beratungsvertrag benennt plan b schriftlich einen verantwortlichen Ansprechpartner für den Kunden. Seine Erklärungen gegenüber dem Kunden sind für plan b verbindlich. Die Verantwortung für das von plan b unterstützte Kundenprojekt und daraus resultierende Ergebnisse und Ableitungen liegt beim Kunden.

3. Mitwirkung des Kunden

Im Beratungsvertrag benennt der Kunde eine verantwortliche Person, dessen Erklärungen und Handlungen gegenüber plan b verbindlich sind. Der Kunde ist verpflichtet, die vertraglichen Leistungen von plan b entsprechend dem im Beratungsvertrag definierten Einsatzplan termingerecht abzurufen. Der Kunde stellt plan b kostenlos und termingerecht alle für die Beratung erforderlichen Daten, Informationen und technische sowie sonstige Einrichtungen zur Verfügung. Der Kunde gewährt den plan b-Mitarbeitern während der normalen Arbeitszeiten und, soweit notwendig und zumutbar, auch außerhalb dieser, das Zutrittsrecht zu den Räumlichkeiten, welche für die Erfüllung der Beratungsleistungen benutzt werden müssen. plan b bleibt allein berechtigt, gegenüber seinen Mitarbeitern das Weisungs- und Aufsichtsrecht auszuüben. Der Kunde darf allenfalls projektbezogene Ausführungsanweisungen erteilen.

4. Rechte an Arbeitsmitteln

Sofern plan b zur Erbringung der Beratungsleistung Produkte oder Werkzeuge während der Dauer der Beratung einsetzt, verpflichtet sich der Kunde, die ihm überlassenen Produkte oder Werkzeuge und/oder die zur Verfügung gestellte Dokumentation nicht zu verändern, zu entfernen, zu kopieren oder zu transferieren, noch an Dritte weiterzugeben oder Dritten davon Kenntnis zu geben ohne vorherige Zustimmung von plan b. Sämtliche Rechte an Produkten, Werkzeugen und Dokumentationen verbleiben ausschließlich bei plan b.

5. Rechte an Entwicklungs- und Arbeitsergebnissen

Mit Abschluss oder Erfüllung des Beratungsvertrages werden keine Urheber- oder gewerblichen Schutzrechte von plan b übertragen, es sei denn, plan b erteilt dem Kunden ein Nutzungsrecht. Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wird, stehen plan b die Rechte an und aus den beratungsspezifischen Arbeits- und Entwicklungsergebnissen einschließlich etwaiger Erfindungen zu. Dies gilt auch für die Befugnis, Schutzrechte anzumelden. plan b und der Kunde vereinbaren, über Einzelheiten des Vertrages sowie vertrauliche Informationen über technische, geschäftliche und betriebliche Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Die Geheimhaltungspflicht bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.

6. Vergütung

Die Vergütung für plan b wird im Beratungsvertrag vereinbart. Die zur Vergütung zugrunde gelegte Arbeitszeit von plan b umfasst auch die tatsächlich aufgewendete Zeit der An- und Abreise. Sie beginnt frühestens und endet spätestens in der Geschäftsstelle von plan b. Reisekosten und erforderliche Spesen für Reisen, die im Auftrag des Kunden ausgeführt werden, werden in der entstandenen Höhe dem Kunden in Rechnung gestellt. Das gleiche gilt für Kosten, die durch Ortswechsel, vom Kunden gewünscht, erforderlich werden. Die Rechnungsstellung erfolgt wöchentlich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Im Falle der Kündigung des Beratungsvertrages oder einzelner im Vertrag definierter Vertragsteile wird die Vergütung für alle erbrachten, aber noch nicht abgerechneten Leistungen sofort fällig.

7. Zahlungsbedingungen

Zahlungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen und nur wegen solcher Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Überschreitet der Kunde die eingeräumten Zahlungsfristen, werden, ohne dass es vorher einer Mahnung bedarf, ab Eintritt der Fälligkeit Zinsen in Höhe von 2% p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank auf die vereinbarte Vergütung geschuldet, es sei denn, der Kunde weist nach, dass plan b ein wesentlich geringerer Zinsschaden entstanden ist. Anzahlungen werden auf etwaige Teilrechnungen oder auf die Endrechnung angerechnet.

8. Zeitlicher Umfang der Beratung

Der zeitliche Umfang der Beratung richtet sich nach den einschlägigen arbeitsrechtlichen Bestimmungen von plan b. Weisungen hinsichtlich der Arbeitszeiteinteilung können nur von plan b erteilt werden.

9. Vertragsdauer

Dieser Vertrag tritt zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Beratungsvertrages in Kraft und läuft, soweit ein Endzeitpunkt angegeben ist, bis zu diesem, andernfalls auf unbestimmte Dauer. Läuft der Beratungsvertrag auf unbestimmte Dauer, kann er von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Unberührt bleibt das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund für plan b liegt insbesondere dann vor, wenn:

a) der Kunde eine schwerwiegende Vertragsverletzung begeht, oder

b) der Kunde seiner Abrufpflicht gemäß Ziffer 3 nicht innerhalb der im Beratungsvertrag festgelegten Zeiträume und auch innerhalb einer von plan b gesetzten Nachfrist nicht nachkommt, oder

c) der Kunde zahlungsunfähig wird oder Vollstreckungsmaßnahmen, einem Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahren unterliegt oder Antrag auf Durchführung entsprechender Verfahren über das Vermögen des Kunden gestellt ist.

10. Haftungsbeschränkung

Zum Ersatz von Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Verzug, Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Vertragsverletzung, schuldhafter Verletzung von Nachbesserungspflichten und unerlaubter Handlung ist plan b nur verpflichtet, wenn

a) der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von plan b oder auf das Fehlen einer zugesicherten

Eigenschaft zurückzuführen ist, oder

b) plan b eine wesentliche, vertragliche Hauptpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat. In diesem Fall ist die Haftung von plan b auf höchstens € 1.000.000,- (in Worten: eine Millionen Euro) für Personen- und Sachschäden und € 50.000,- (in Worten: fünfzigtausend Euro) für Vermögensschäden sowie auf solche Schäden begrenzt, mit deren Eintritt bei Vertragsschluss, nach den plan b damals bekannten Umständen vernünftigerweise zu rechnen war.

Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, sind etwaige Schadenersatzansprüche darüber hinaus wie folgt eingeschränkt:

a) Keine Haftung besteht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn, sofern die Haftung nicht durch Vorsatz oder das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft begründet wird.

b) Jede Haftung ist auf solche Schäden beschränkt, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluß nach den plan b damals bekannten Umständen vernünftigerweise zu rechnen war.

c) Schadenersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens jedoch mit Ablauf eines Jahres ab der Auslieferung oder Durchführung der beanstandeten Leistung.

Für den Verlust von Daten in maschinenlesbarer Form haftet plan b nicht. Der Kunde ist verantwortlich für die Sicherung der Daten in adäquaten Intervallen und gewährleistet damit, dass diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Soweit Schadenersatzansprüche nach den vorstehenden Gründen ausgeschlossen oder eingeschränkt sind, umfasst dieser Ausschluss bzw. diese Beschränkung auch Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie Ansprüche gegen Mitarbeiter und Beauftragte von plan b.

11. Allgemeines

plan b behält sich vor, für die von ihr zu erbringende Leistung Subunternehmer einzuschalten.

Die Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus dem auf diesen Bedingungen basierenden Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Vertragspartei. Dies gilt nicht für die Abtretung von Vergütungsansprüchen von plan b.

plan b wird das Recht eingeräumt, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wird, unter Wahrung der Geheimhaltungsbestimmungen, den Kunden als Referenz zu benennen.

Dieser auf diesen Bedingungen basierende Vertrag ersetzt alle etwaigen früheren Vereinbarungen zwischen den Parteien über denselben Gegenstand. Ergänzungen oder Abänderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.

Erweist sich eine Bestimmung und ein Teil einer Bestimmung dieser Bedingungen als unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht.

Diese Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Erfüllungsort ist Berlin